Wenn ich den Zusammenhang richtig verstanden habe, beziehst du dich auf die Vorratsdatenspeicherung? VPN-Betreiber mit deutscher Niederlassung sind aus rechtlicher Sicht nicht verpflichtet eine Vorratsdatenspeicherung zu betreiben, wenn die Dienstleistung von Privatpersonen beansprucht wird. Anders sieht das Ganze aus, wenn wir für andere Unternehmen unsere Dienstleistung zur Verfügung stellen würden - in diesem Fall müssten wir eine Vorratsdatenspeicherung betreiben. Telekommunikationsdienste, wie die Telekom, Vodafone, ... müssen wiederum auch eine Vorratsdatenspeicherung betreiben. Mehr Informationen findest du unter
https://www.golem.de/news/bundesnetz...11-124527.html